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durch Versicherung gedeckt sein

См. также в других словарях:

  • Versicherung (Kollektiv) — Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherung (kollektiv) — Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem …   Deutsch Wikipedia

  • D&O-Versicherung — (Directors and Officers Versicherung, auch Organ oder Manager Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rentenversicherung — Ren|ten|ver|si|che|rung [ rɛntn̩fɛɐ̯zɪçərʊŋ], die; , en: Versicherung, die für die Rente aufkommt: die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen. * * * Rẹn|ten|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung,… …   Universal-Lexikon

  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • decken — übereinstimmen; zusammenpassen; konsistent (sein); zusammentreffen; zusammen auftreten; zusammenfallen; koinzidieren (fachsprachlich) * * * de|cken [ dɛkn̩]: 1 …   Universal-Lexikon

  • Decken — Deckung * * * de|cken [ dɛkn̩]: 1. a) <tr.; hat (etwas) auf etwas legen: das Dach [mit Ziegeln] decken; [den Tisch] für drei Personen decken (Tischtuch und Bestecke auf den Tisch legen). Syn.: ↑ bedecken, ↑ zudecken. b) <itr.; …   Universal-Lexikon

  • Versicherungsprinzip — Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem …   Deutsch Wikipedia

  • Preußische Eisenbahnen — (mit Karte). Inhalt: I. Geschichtliche Entwicklung: Vorgeschichte. Einzelne Perioden: 1. 1838–1842; 2. 1842 bis 1849; 3. Die Minister v. d. Heydt und Graf Itzenplitz 1849–1873; 4. Reichsbahnpolitik 1873–1879; 5. Die Durchführung des… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Invaliditätsversicherung — Invaliditätsversicherung, Versicherung für den Fall dauernder Arbeitsunfähigkeit infolge von eingetretenen Unfällen, Siechtum oder Altersschwäche, bei der sich Dritte verpflichten, dem Versicherten gegen Zahlung von Prämien im Fall der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Moral Hazard — (engl., wörtlich „sittliche Gefährdung“, auch als Subjektives Risiko, moralische Versuchung oder moralisches Risiko bezeichnet) beschreibt das Problem einer Verhaltensänderung durch eine Versicherung gegen ein Risiko.[1] Ursprünglich ein Begriff… …   Deutsch Wikipedia

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